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Kreditzinsen sind Schuldzinsen und lassen sich von den Steuern absetzen.
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Steuerliche Vorteile: Die Absetzbarkeit der Zinsen ist nur bei einem Kredit, nicht aber beim Leasing möglich.
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Bei Unsicherheiten, wie die Kreditzinsen bei der Steuererklärung eingetragen werden können, hilft Ihnen BANK-now gerne weiter.
Für nicht wenige ist sie ein Ärgernis: die Steuererklärung. Das liegt nicht nur daran, dass deren Einreichung in der Regel die Zahlung einer grossen Summe an Bund, Kanton und Gemeinde zur Folge hat. Viele Menschen sind sich beim Ausfüllen der Formulare auch einfach nicht sicher, ob sie alles richtig machen. Welche Abzüge sie geltend machen können. Wie sie ihre Schulden korrekt eintragen.
Was viele nicht wissen: Schuldzinsen können von der Steuer abgezogen werden. Und die Zinsen, die bei einem Kredit anfallen, gehören in diese Kategorie. Steuermindernd in Abzug gebracht werden können Schuldzinsen bis zu einer Obergrenze von CHF 50’000 plus Vermögenserträge. Dieser Freibetrag reicht in der Regel für sämtliche Zinsen aus.
Was es zu beachten gilt: Abzugsfähig ist nicht der ganze Betrag, den Sie Monat für Monat auf das Konto des Kreditgebers überweisen, sondern nur die Zinsen. Der Tilgungsanteil gehört nicht dazu.
Der steuerliche Abzug der Schuldzinsen ist auch bei Kreditkarten möglich sowie bei privaten Darlehen, die man beispielsweise von Freunden oder Familienmitgliedern erhält.
Die Möglichkeit des Steuerabzugs ist ein grosser Vorteil gegenüber dem Leasing. Bei einem Fahrzeugleasing beispielsweise handelt es sich rechtlich um eine Miete. Das Auto ist zwar in Besitz des Leasingnehmers, Eigentümer ist jedoch die Bank. Die Zinsen lassen sich deshalb beim Leasing nicht abziehen. Wer sich also fragt, ob er ein neues Auto besser über einen Kredit oder ein Leasing finanziert, dem sei gesagt: Aus steuerlicher Sicht ist ein Kredit die sinnvollere Lösung. Bei Firmenkunden sieht es unter Umständen anders aus. Da Unternehmen im Gegensatz zu Privatpersonen auch die Leasingzinsen von den Steuern absetzen dürfen, kann sich diese Option durchaus lohnen.
Das Eintragen der Schuldzinsen in der Steuererklärung ist einfach. Im Januar bekommen Sie von BANK-now bzw. von Ihrem Kreditgeber eine Zinsbescheinigung. Im Schuldenverzeichnis Ihrer Steuererklärung tragen Sie dann die abzugsfähigen Zinsen sowie den Restwert ein. Die Zinsbescheinigung legen Sie der Steuererklärung bei.
Einen persönlichen Steuerberater brauchen Sie dafür nicht extra zu engagieren. Die Beraterinnen und Berater von Bank-now helfen Ihnen bei Unklarheiten gerne weiter.