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Bei dringenden Renovationsarbeiten ist ein Kredit die ideale Finanzierungslösung.
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BANK-now bietet kurze Wartezeiten und attraktive Konditionen für Eigenheimbesitzer.
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Kredite für die Sanierung von Küche, Bad oder Heizung (Beträge unter CHF 80’000.–) werden innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung gestellt.
Sie brauchen Ersatz für die in die Jahre gekommene Heizung Ihres Hauses, oder der Zahn der Zeit nagt an der Küche Ihres Stockwerkeigentums? Es ist Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen – Ihr Eigenheim bedarf dringend einer Sanierung.
Mit einem Kredit sind Sie maximal flexibel und verfügen umgehend über Liquidität, um Ihre Renovation in Auftrag zu geben. «Wenn man zum Beispiel eine Küche saniert, muss in vielen Fällen eine Vorauszahlung geleistet werden», sagt Paul Baumgartner, Leiter der BANK-now Filiale in Basel. «Bei uns erhalten Sie den gewünschten Betrag direkt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen.» Bei Verträgen, die nicht dem Konsumkreditgesetz unterliegen, unter anderem bei Kreditsummen über 80’000 Franken, erfolgt die Auszahlung sehr kurzfristig, da keine gesetzliche Wartefrist eingehalten werden muss. «Damit bieten wir unseren Kundinnen und Kunden beim Umbau ihrer Wohnung oder ihres Hauses eine enorme Flexibilität», sagt der Kreditexperte.
Hier sieht Baumgartner einen entscheidenden Vorteil gegenüber einer Aufstockung der Hypothek. Bei dieser dauere der Antragsprozess je nachdem deutlich länger, ein Kredit bekommt man verhältnismässig schnell. Hinzu kommt, dass es alles andere als sicher ist, dass die Aufstockung der Hypothek von der Bank überhaupt genehmigt wird. Anträge für kleinere Beträge um die 20’000 bis 30’000 Franken werden zumeist abgelehnt. Genau diejenigen Beträge also, die es beispielsweise für eine neue Küche oder ein neues Bad braucht.
Geringer Aufwand
Der Aufwand für einen Kreditantrag ist überschaubar. Um von einem zeitnahen Kredit für den Umbau zu profitieren, muss der Kreditnehmer einen gültigen Ausweis vorlegen sowie über ein regelmässiges Einkommen verfügen. «Wir brauchen die letzten drei Lohnbelege. Zudem besagt natürlich das KKG-Gesetz, dass die Einnahmen die Ausgaben übertreffen müssen und das Budget so weit reichen muss, dass man den Kredit auch tragen kann», erklärt Baumgartner. Wer darüber hinaus von den attraktiven Konditionen für Eigenheimbesitzer – einem exklusiven Zins zwischen 5.9 und 11.5 Prozent – profitieren möchte, muss zusätzlich einen Beleg über die Eintragung im schweizerischen Grundbuch einreichen.
«In vielen Fällen kommen Kundinnen und Kunden mit relativ klaren finanziellen Vorstellungen auf uns zu», sagt Baumgartner. Oft hätten sie sogar bereits konkrete Handwerkerofferten eingeholt. Besteht bei Antragstellern hingegen noch Unsicherheit darüber, ob sie einen Kredit für die Renovation aufnehmen oder aufstocken sollen, beraten wir sie sehr gerne persönlich und erklären ihnen, über welche individuellen Möglichkeiten der Finanzierung sie verfügen.»